Wir stehen vor dem Gebäude, in das die Lehrerin Zdeňka Wiedermannová-Motyčková vor 115 Jahren eine Petition für das Frauenwahlrecht nach der anderen schickte. Diese Petitionen wurden meist von Frauen aus pädagogischen Kreisen unterzeichnet, z. B. von Studentinnen und Lehrerinnen der Vesna, aber auch von anderen. Der Mährische Landtag war nämlich in der Zeit Österreich-Ungarns die wichtigste gesetzgebende Institution für ganz Mähren, und genau hier führte die damalige Frauenbewegung einen zähen Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen. Doch um die gesamte Situation besser zu verstehen, müssen wir ganz von vorne beginnen.
Im Kontext der Demokratisierungsprozesse und liberalen Reformen begannen sich in den meisten europäischen Staaten, einschließlich Österreich-Ungarn, nach der Mitte des 19. Jahrhunderts langsam die Bürgerrechte, einschließlich des Wahlrechts, auszuweiten. Diese waren nicht mehr nur ein Privileg der politischen und gebildeten Eliten, und im westlichen Teil des Habsburgerreichs wurden sie 1907 endgültig auf alle männlichen Einwohner ausgeweitet. Bei den Frauen hingegen wurden die Möglichkeiten zur politischen Teilhabe an diesen Entwicklungen im betrachteten Zeitraum eher schwächer. Die Rahmenbedingungen des damaligen politischen Engagements von Frauen wurden von gesellschaftlichen Vorstellungen über die Funktionsweise der Familie geprägt, in denen sich die Ansicht widerspiegelte, dass der Mann das Oberhaupt der Familie sei, der über den gesamten Haushaltsablauf entscheide, und dem die Frau völlig untergeordnet sei. Frauen konnten somit nur theoretisch wählen (in der Praxis rechnete niemand wirklich damit) und mussten sich beispielsweise auch mit Situationen auseinandersetzen, in denen sie formal kein Sorgerecht für ihre eigenen Kinder hatten, nicht erben konnten usw. In den einzelnen Kronländern der Monarchie war die Situation hinsichtlich des Frauenwahlrechts sehr kompliziert und überraschenderweise auch unterschiedlich. In den einzelnen Ländern galten unterschiedliche Regelungen. Außerdem gab es für Kommunal- und Reichswahlen einerseits und für Landeswahlen andererseits galten unterschiedliche Bedingungen. Erwähnenswert ist, dass gerade in Mähren hinsichtlich der Möglichkeit für Frauen, am politischen Leben teilzunehmen, die mit strengsten Bedingungen herrschten. In der Novelle der Wahlordnung für den mährischen Landtag aus dem Jahr 1905 wurde klar festgelegt, dass Frauen weder über das aktive noch über das passive Wahlrecht verfügten. In Schlesien und Böhmen fand keine Novellierung des Wahlrechts statt; dort konnten Frauen theoretisch ihre Rechte einfordern, was 1912 geschah, als Božena Viková-Kunětická in den böhmischen Landtag gewählt wurde.
Kehren wir jedoch nach Mähren zurück. Obwohl tschechische und deutsche Aktivistinnen aus Brünn und anderen Orten bei jeder Landtagswahl Petitionen für das Wahlrecht der Frauen einreichten, beendete die erwähnte Änderung der Wahlordnung vom November 1905 die Debatten darüber im Grunde genommen. Wählen durften nur Frauen die adlig waren – und zwar indirekt, über einen männlichen Vertreter –, während das passive Wahlrecht ausschließlich den Männern vorbehalten blieb. Weitere Einschränkungen brachte auch die Reform der Wahlen zum österreichischen Parlament von 1907 mit sich, die zwar das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer einführte, Frauen jedoch vollständig davon ausschloss.
Den Mährinnen blieb daher nach 1907 keine andere Möglichkeit, als sich informell in die Arbeit der politischen Parteien einzubringen oder zu versuchen, Lücken im System zu finden und Lehrerinnen auf die Kandidatenlisten zu setzen – Lehrer konnten nämlich aufgrund ihres Berufs wählen und gewählt werden. Im Jahr 1913 reichte daher die feministische Frauenlobby unter der Führung von Zdeňka Wiedermannová-Motyčková und Leonore Sinaiberger beim mährischen Landtag eine Petition ein, Lehrinnen und Akademikerinnen (z. B. Pädagoginnen aus “Vesna”) für die bevorstehenden Landtagswahlen in die Wählerverzeichnisse einzutragen. Obwohl auch diese Aktion erfolglos blieb, verfassten die Brünnerinnen – sowohl Tschechinnen als auch Deutsche – vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs anlässlich jeder Kommunal-, Landes- oder Reichswahl zahlreiche weitere Petitionen oder versuchten, in dieser Angelegenheit bei den Landes- und Reichsabgeordneten Lobbyarbeit zu betreiben oder direkt mit dem Ministerpräsidenten in Wien zu verhandeln. Obwohl Frauen vor dem Jahr 1914 kurz davor standen, ihr Wahlrecht zu erlangen, setzte erst die liberale tschechoslowakische Verfassung von 1920 den endgültigen Grundstein für die Anerkennung ihres aktiven und passiven Wahlrechts. Dennoch gelang es auch ihr nicht, die langjährigen Stereotypen der damaligen Gesellschaft aufzubrechen, die in der Zeit der Wirtschaftskrise der 1930er Jahre nicht zögerte, verheirateten Frauen ihre Arbeitsplätze wegzunehmen, wobei deren materielle Versorgung wieder von ihren Ehemännern übernommen werden sollte. Diese langwierigen Prozesse wurden erst durch das kommunistische Regime neu ausgerichtet.
Hana Krutílková, Moravské zemské muzeum